Allgemeine Geschäftsbedingungen

æcht Vertriebsgesellschaft mbH Ed. 11/2016

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der æcht Vertriebsgesellschaft mbH ausschließlich maßgebend, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Etwaigen Bezugsvorschriften des Bestellers, die von den Bedingungen der æcht Vertriebsgesellschaft mbH und der im übrigen unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen abweichen, widerspricht die æcht Vertriebsgesellschaft mbH hiermit und erkennt sie auch dann nicht an, wenn wegen der Abweichung seitens æcht Vertriebsgesellschaft mbH kein weiterer Widerspruch erfolgt.
  3. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der æcht Vertriebsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt werden.
  4. Unsere Bedingungen bleiben auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
  5. Spätestens mit Annahme der Ware gelten die nachfolgenden Bedingungen durch den Besteller als anerkannt.

II. Angebot / Auftragsbestätigung

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine Bindefrist ausdrücklich erwähnt ist. Bei Angeboten von Lagerware bleibt Zwischenkauf vorbehalten.
  2. Bestellungen werden für die æcht gesellschaft mbH erst verbindlich, wenn und soweit der Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
  3. Bei Sofortlieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  4. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Verbrauchs- und Leistungszahlen und sonstige Angaben haben nur informativen Charakter und sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die æcht Vertriebsgesellschaft mbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preis und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager æcht gesellschaft mbH einschließlich Verladung jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen.
  2. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer etc.) werden zusätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden Bestimmungen berechnet.
  3. Sofern der Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, versichert die æcht Vertriebsgesellschaft mbH die bestellte Ware auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportrisiken.
  4. Falls nicht anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt, ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle æcht Vertriebsgesellschaft mbH zu leisten und zwar:
    50% Anzahlung bei Auftragserteilung
    50% bei Meldung der Versandbereitschaft
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 5 % über dem am Tag der Fälligkeit gültigen Leitzinssatz der EZB berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht zulässig.
  7. Bei Überschreitungen der Zahlungsfristen werden ohne besondere Inverzugsetzung die gesamten Forderungen der æcht Vertriebsgesellschaft mbH ungeachtet evtl. erfüllungshalber hereingenommener Wechsel und Schecks in bar fällig.

IV. Lieferzeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart wurden, bedürfen der Schriftform.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Zeitpunkt, an dem alle kaufmännischen und technischen Vorraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages geklärt sind, vom Besteller zu beschaffende Unterlagen bei der æcht gesellschaft mbH eingegangen sind und vereinbarte Zahlungen geleistet sind.
  3. Die Lieferzeit ist eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an den ersten Frachtführer übergeben wurde oder dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, höchstens jedoch bis zu 6 Monaten, beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der æcht Vertriebsgesellschaft mbH liegen z. B. höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung u.ä. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die æcht gesellschaft mbH dem Besteller anzeigen.
  5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die Lagerkosten in Höhe von 1,0% des Rechnungswertes für jeden Monat berechnet.

V. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die æcht Vertriebsgesellschaft mbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware vor, bis der Besteller seine sämtlichen Verbindlichkeiten aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo getilgt hat. Die Hereinnahme eines Wechsels oder Schecks durch die æcht gesellschaft mbH gilt bis zu deren Einlösung nicht als Bezahlung.
  2. Der Besteller darf im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes
    1. die Lieferteile der æcht Vertriebsgesellschaft mbH mit anderen Gegenständen verbinden. In diesem Fällen erwirbt die æcht Vertriebsgesellschaft mbH Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB
    2. die Lieferteile der æcht Vertriebsgesellschaft mbH be- oder verarbeiten. Diese Be- oder Verarbeitung erfolgt ohne Kosten für die æcht gesellschaft mbH in deren Auftrag. Für den Fall, dass durch die Be- oder Verarbeitung eine neue Sache entsteht, erwirbt der Besteller an den Lieferteilen kein Eigentum. Der Besteller verwahrt die Sache ohne Entgeld für die æcht Vertriebsgesellschaft mbH.
  3. Im Falle von Weiterveräußerung der Lieferteile der æcht Vertriebsgesellschaft mbH tritt der Besteller bereits jetzt den Betrag seiner Forderungen gegen die Erwerber an die æcht Vertriebsgesellschaft mbH ab, der der Rechnungs-summe der æcht Vertriebsgesellschaft mbH für ihre Lieferteile entspricht. Diese abgetretenen Forderungen darf der Besteller solange selbst einziehen, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber der æcht Vertriebsgesellschaft mbH ordnungsgemäß nachkommt.

VII. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die æcht Vertriebsgesellschaft mbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Bei gebrauchten Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist wie folgt für neue Waren 24 Monate, für gebrauchte Waren 12 Monate.
    Gemäß § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechts-geschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Nach § 14 BGB, Absatz 1 ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    § 14 BGB, Absatz 2: Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte durchgeführt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  3. Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass:
    1. das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
    2. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschafts- zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

VIII. Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der æcht gesellschaft mbH die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang entgültig unmöglich wird.
  2. Der Besteller hat ferner das Rücktrittsrecht, wenn die æcht gesellschaft mbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines von ihr zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch ihr Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.
  3. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitt IV. der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf den Betrieb der æcht Vertriebs-gesellschaft mbH erheblich einwirken, und für den Fall der sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung steht der æcht Vertriebs-gesellschaft mbH das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
  4. Im Falle einer von der æcht Vertriebsgesellschaft mbH akzeptierten Stornierung eines Auftrages durch den Besteller, ist die æcht Vertriebs-gesellschaft mbH berechtigt, eine Aufwandentschädigung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu berechnen.

IX. Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der æcht Vertriebs-gesellschaft mbH zuständig ist. Die æcht Vertriebsgesellschaft mbH ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Erfüllungsort ist Hanau.

æcht Vertriebsgesellschaft mbH

Postfach 1234
63402 Hanau
Deutschland

Fon: +49 (0)69 348 790 780
Mail: hydroo(at)aecht.net